Porno-Werbeverbot in Deutschland ab 2016?

jugendmedienschutz-staatsvertragWer mit deutscher Firma erotische bzw. pornografische Angebote im Internet bewirbt, hat es schon seit einigen Jahren nicht gerade leicht. Über die Jahre hinweg sind die Jugendschutz-Bestimmungen immer härter geworden und man musste sehr kreativ sein, um alle Gesetze zu befolgen und trotzdem Umsatz zu machen. Nicht wenige haben ihre Firmen und teilweise auch den Wohnsitz aufgrund der Bestimmungen ins Ausland verlegt. Ab 2016 kann es jedoch beinahe unmöglich werden, weiter unter deutscher Firmierung im Erotik-Business zu arbeiten.

Wie beim Pornoanwalt zu lesen ist, sind Änderungen im Jugendmedienschutz-Staatsvertrages geplant, die weit über das hinaus gehen, was bisher an Einschränkungen in der Bewerbung da war. Um konkret zu werden: War es bisher nur erforderlich, pornografische Inhalte über eine geschlossene Benutzergruppe zugänglich zu machen, soll ab 2016 sogar die Werbung für solche Inhalte nur noch über die geschlossenen Benutzergruppen erfolgen

Mit geschlossenen Benutzergruppen sind hier solche gemeint, die über ein Altersverifikationssystem, welches einige technischen Hürden und eine persönliche Identifikation beinhaltet, den Zugriff regeln. Werbung für Pornografie soll demnach erst nach einem AVS möglich sein.

Wie das in der Praxis aussehen wird, mögen wir uns gar nicht vorstellen, denn Banner-Werbung etc. kann dann schon zum Problem werden. Das wird auch große Auswirkungen auf den Traffic-Verkauf haben und die wenigen, die noch von Deutschland aus arbeiten, werden das wohl auch nochmals überdenken.

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