Der Werbeblocker auf Chrome hat schon vor Inbetriebnahme mit der Version 64 des beliebten Browsers für Diskussionen gesorgt. Denn Google geht damit nicht den Weg, den viele andere Adblocker gewählt haben, sondern filtert so genannte Bad Ads heraus, die gegen festgelegte Regeln verstoßen. Das sollten nach Auskunft von Google vor allem sehr nervige Werbeformate sowie Werbung für Website mit „missbräuchlicher Erfahrung“ sein. Jetzt entscheidet man sich jedoch dazu, die bisherigen Regelungen noch mal zu verschärfen.
Wie von offizieller Seite bekannt wurde, ist man inzwischen der Meinung, die bisher gesetzten Maßnahmen gehen nicht weit genug und bringen somit nicht das gewünschte Ergebnis. Genauer gesagt wurden mehr als die Hälfte der missbräuchlichen Seiten gar nicht als solche erkannt – obwohl sie schädliche und irreführende Werbung enthielten. Dass soll sich jetzt im Dezember ändern, denn dann kommt mit dem Update auf Chrome 71 auch die Verschärfung des Adblockers. Dann sollen auf Websites alle Werbeanzeigen blockiert werden, die mit negativen Nutzererfahrungen auffallen – egal ob die Anzeigen selbst gegen Googles Regeln verstoßen oder auch nicht. Für Seitenbetreiber bedeutet das vor allem, dass sie noch stärker in der Pflicht sind, auch Werbenetzwerke zu kontrollieren, um einen gewissen Standard zu gewährleisten.
Da immer wieder von irreführenden Inhalten die Rede ist, stellt sich natürlich auch die Frage: Was versteht Google denn genau darunter? Google sieht Inhalte als irreführend an, auf die eines der folgenden Kriterien zutrifft:
- Malware
- Phishing
- Automatische Weiterleitungen
- gefakte Mauszeiger (und ähnliche Elemente, die zur Interaktion anregen)
- Irreführendes Verhalten, wie z. B. Wiedergabe-Schaltflächen, die auf Landingpages führen
- Gefälschte Inhalte (imitierte Chats, Warnungen, Systemdialoge usw)
Ob Google auf der eigenen Website solche irreführenden Inhalte erkannt hat, kann jeder Website-Betreiber über die Search Console herausfinden. Dort kann ein Bericht abgerufen werden, der darüber informiert. Als Website-Betreiber hat man dann 30 Tage Zeit, die Inhalte zu entfernen oder zu korrigieren. Ansonsten kann es dazu führen, dass künftig der Adblocker greift – und das kann viel Umsatz kosten.