Abmahnungen wegen fehlendem Impressum

Das Impressum war schon immer ein beliebtes Ziel für Abmahnungen – doch bisher hat sich das auf Websites konzentriert. Nun gehen die Abmahner einen Schritt weiter und mahnen auch fehlende bzw. falsche Impressen auf Facebook-Fanseiten ab. Wie die Internet World berichtet, wurde vor dem Landgericht Regensburg ein für den Abmahner positives Urteil gesprochen, das nun eine Abmahnwelle nach sich ziehen kann.

Das IT-Systemhaus Revolutive Systems hat mit einer Klage gegen ein fehlerhaftes Facebook-Impressum Recht bekommen. Wie das Unternehmen aus Regenstauf auf seiner Website meldet, konnte es sich vor dem Landgericht Regensburg gegen einen Wettbewerber durchsetzten, den es im Sommer 2012 wegen eines fehlerhaften Facebook-Impressums abgemahnt hatte. In der Fachwelt sorgt das Urteil für Irritationen, denn vor einem halben Jahr hieß Revoutive Systems noch Binary Services und hatte in dieser Sache rund 180 Abmahnungen gegen Wettbwerber veranlasst – ein Umstand, der viele Juristen auf „Rechtsmissbrauch“ tippen ließen. Damals waren sogar Forderungen aufgetaucht, die Geschädigten sollten mit einer Sammelklage gegen den „Massenabmahner“ zurückschlagen.
(Quelle: InternetWorld)

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