Es ist nicht wirklich überraschend, dass unsere Aktivitäten im Internet nicht ungesehen bleiben und somit auch unsere E-Mails nicht ganz so privat sind, wie wir es wohl gern hätten. Schön und angenehm ist es nicht, aber für alle, die sich eingehend mit der Online-Welt beschäftigen, halt auch wirklich voraussehbar. Und trotzdem hat man ein ungutes Gefühl in der Magengegend, wenn man in den Nachrichten von einer Anzeige gegen einen Versender von Kinderpornografie liest, die Google aufgrund seines E-Mail Verkehrs gemacht hat.
Seit gestern geht es in den Medien um: Google hat mithilfe eines Programms einen Mann aus Texas ausfindig gemacht, der eine E-Mail mit kinderpornografischen Anhängen versenden wollte. Daraufhin zeigten sie den Mann an und die Polizei nahm diesen Hinweis natürlich gern entgegen und nahm den Mann, der schon als Sexualstraftäter registriert war, fest. Und so wurde bekannt, das Google wohl eine Software aus dem Hause Microsoft nutzt, mit der Inhalte von E-Mails auf Basis von Hashwerten, Ziffern- und Zeichenfolgen gescannt werden können – und irgendwo scheint dann ein Alarmknopf aufzuleuchten, wenn bestimmte Inhalte, wie in diesem Fall kinderpornografische Bilder, gefunden werden.
Und wie schon in unserer News von letzter Woche, in der es um SERP-Abstrafungen von illegalen Torrent-Seiten ging, verdaut man diese Meldung mit einem zwiespältigen Gefühl. Natürlich steht es außer Frage, dass gegen Kinderpornografie mit allen nur erdenklichen Mitteln vorgegangen werden sollte. Und es ist schön, dass ein Konsument/Verbreiter weniger auf den Straßen herum läuft. Aber hat Google wirklich das Recht, E-Mails in diesem Ausmaß zu überwachen und welche anderen Dinge aus dem Schriftverkehr werden noch verwertet, gespeichert, weitergegeben oder was auch immer?
Mit dieser Frage beschäftigen sich derzeit viele. Klar ist, dass Google in den AGB zu GMail deutlich darüber informiert, dass Inhalte gescannt werden. Jeder, der GMail nutzt, hat sich also damit einverstanden erklärt. Was aber noch lange nicht heißt, dass es auch wirklich legal ist. In Deutschland beispielsweise verstößt Google damit gegen das Telekommunikationsgesetz. Und auch in anderen Ländern wird es sicherlich Gesetze geben, die mit diesem Vorgehen nicht konform gehen. Aber wird jemand etwas dagegen tun? Und bis zu welchem Punkt kann man ein solches Einschreiten in die Privatsphäre der Nutzer akzeptieren? Diese und viele andere Fragen werden uns in der nächsten Zeit wohl immer mehr beschäftigen.