Gestern ging es überall durch die Presse: Das Landgericht Düsseldorf ist der Ansicht, dass die Nutzung des Page-Plugins von Facebook und auch sonstige Like Buttons und Social Plugins nicht zulässig sind (LG Düsseldorf, Urt. v.09.03.2016, Az. 12 O 151/15) unzulässig sind. In diesem Urteil geht es um das Unternehmen Fashion
Date: März 11, 2016
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