Droht Abmahnwelle wegen Facebook Like-Box?

rechtGestern ging es überall durch die Presse: Das Landgericht Düsseldorf ist der Ansicht, dass die Nutzung des Page-Plugins von Facebook und auch sonstige Like Buttons und Social Plugins nicht zulässig sind (LG Düsseldorf, Urt. v.09.03.2016, Az. 12 O 151/15) unzulässig sind. In diesem Urteil geht es um das Unternehmen Fashion ID, einer Tochter von Peek & Cloppenburg, die eben jenes Page-Plugin eingesetzt hatte.

Besonders Anstoß nahm man an der Tatsache, das dieses Plugin die Profilbilder der Facebook-Fans anzeigt und das über das Plugin auch Daten an Facebook weiter gegeben werden. Allein die Möglichkeit, dass Facebook durch den Einsatz des Plugins Daten erheben und nutzen könnte, stieß nicht gerade auf Begeisterung. Somit wurde die Nutzung personenbezogener Daten der Nutzer zu Werbezwecken ohne deren Einwilligung beanstandet. Da hier auch durch die Nutzung des Plugins IPs gespeichert werden, reicht ein Hinweis in der Datenschutzerklärung nicht aus.

Es gibt noch eine Menge mehr juristische Feinheiten in dem Urteil und auf vielen Seiten ist momentan sehr ausführlich darüber zu lesen. Fakt ist jedoch, dass so gut wie jedes Social Plugin, das auf Blogs verwendet wird, nach diesem Urteil Grund zu Abmahnungen geben kann. Und da kann man schon fast hören, wie erste Anwälte, die auf dieses Gebiet spezialisiert sind, mit den Hufen scharren.

Noch ist das Urteil jedoch nichts rechtskräftig und es bleibt zu hoffen, dass es angefochten oder gar aufgehoben wird. Denn mit einem Urteil dieser Art würden wir uns doch wieder in die Steinzeit zurück katapultieren und im Endeffekt das aushebeln, was das Social Web ja ausmacht.

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