Safe Harbor-Abkommen ist ungültig

rechtGegen mächtige Firmen wie Facebook, Google & Co kann ein Einzelner nichts bewirken? Das ist wohle in Trugschluss, denn Max Schrems (Jurist aus Österreich), hat sich mit Facebook angelegt und heute vor dem Europäischen Gerichtshof gesiegt. Das Urteil, dass ungewöhnlich schnell gefällt wurde, hat die Rechtmäßigkeit der Übermittlung von Facebook-Daten in die USA (Safe Harbor-Abkommen) für ungültig erklärt.

Das Safe Harbor-Abkommen, um das es bei diesem Urteil ging, legt fest, unter welchen Bedigungen personenbezogene Nutzerdaten aus Europa von Online-Unternehmen aus den USA verarbeitet werden dürfen. In wie weit das rechtens ist, regelt eine Vereinbarung, die auf den Regeln des US-Handelsministeriums aus dem Jahr 2000 basiert. Online-Unternehmen müssen demnach zusichern, dass die Daten geschützt werden, um sie zu exportieren und mit ihnen zu arbeiten.

Datenschützer und auch Max Schrems kritisierten diese Vorgehensweise schon seit längerem. Gerade die Enthüllungen von Edward Snowden haben gezeigt, dass personenbezogene Daten in den USA nicht ausreichend geschützt seien. So reichte Schrems 2011 bei der zuständigen irischen Datenschutzbehörde fast zwei Dutzend Beschwerden gegen Facebook ein.

Heute fällt der Europäische Gerichtshof diesbezüglich ein Urteil und gab Max Schrems Recht. Die Konsequenz aus diesem Urteil kann sein, das Facebook sowei weitere rund 4.000 US-Firmen in Zukunft ihre Daten auf Servern innerhalb der EU speichern müssen oder in Sachen Datensicherheit auf anderem Wege Garantien anbieten. Was für Privatanwender durchaus positiv ist, kann für Unternehmen negative Auswirkungen haben. Datenbasierte Geschäftsmodelle sind in unserer heutigen Zeit kaum mehr wegzudenken – und sollte ein Austausch dieser Daten mit den USA untersagt werden, kommen große Probleme auf viele Unternehmen zu. Der Internet-Verband eco fordert von der EU jetzt schnellstmöglich eine neue Regelung, die den Datenschutzstandards genügt und dennoch eine Lösung für Unternehmen schafft.

About